Ratgeber
Wissenswertes
Hintergründe und Antworten auf häufige Fragen rund um die Hebammenbetreuung – klar und verständlich zusammengefasst.
Wegegeld: Wie weit darf der Anfahrtsweg sein?
Sie suchen eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung, wohnen aber etwas außerhalb? Die folgenden Hinweise fassen die wichtigsten Regelungen zum Wegegeld zusammen.
Gesetzlich versichert
Anfahrt bis 25 Kilometer
Bei gesetzlich Versicherten wird das Wegegeld grundsätzlich für eine einfache Wegstrecke von bis zu 25 Kilometern übernommen.
Ausnahmen
Wenn Sie weiter entfernt wohnen
In bestimmten Ausnahmefällen kann das Wegegeld auch für eine längere Strecke von bis zu 50 Kilometern einfacher Wegstrecke abgerechnet werden – zum Beispiel:
- wenn keine andere Hebamme verfügbar ist,
- oder in einem Vertretungsfall.
Die Voraussetzungen für die Abrechnung der längeren Strecke müssen dabei erfüllt und entsprechend begründet werden.
Privat versichert
Als Privatversicherte
Auch als Privatversicherte können Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und -tarif. Klären Sie daher am besten vor Beginn der Betreuung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, welche Leistungen und Fahrtkosten übernommen werden.
Betreuungsgebiet
Unsicher, ob Sie im Gebiet liegen?
Senden Sie mir einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort – gemeinsam schauen wir dann, ob eine Betreuung möglich ist.